Es ist soweit - die Landesverbandsschau 2026
wirft ihre ersten Schatten voraus.
Hier die Meldepapiere und die Sonderbestimmungen

Wassergeflügel: Eine virologische Untersuchung (Tupferprobe) ist nicht erforderlich. Die Vorlage der sogenannten „Sentinel-Bescheinigung“ gem. § 7 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ist ausreichend, aber auch erforderlich.

Peter Heemeier-Gedächtnisschau